Arbeitszeitflexibilisierung und Registrierkassensicherheitsverordnung
aktuelle Themen aus der Wirtschaft kurz aufbereitet

Als Vertreter der lokalen Wirtschaft ist es dem Wirtschaftsbund von besonderem Interesse, die Unternehmerinnen und Unternehmen über ausgewählte Themenfelder, welche die Wirtschaft derzeit prägen, zu informieren.

Arbeitszeitflexibilisierung

Arbeiten, wenn Arbeit da ist, Anhebung der Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden, lautet die Forderung des Wirtschaftsbundes. Die Herausforderungen an Wirtschaft und Gesellschaft haben sich verändert und sind mit den heutigen starren Arbeitszeitregelungen nicht mehr zu bewältigen. Unser Arbeitszeitgesetz ist veraltet und braucht neue Strukturen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wünschen sich mehr Flexibilität. Dies wäre durch folgende Punkte erreichbar:

  • Stärkung der betrieblichen Ebene: Die meisten Kollektivverträge (KV) enthalten flexible Arbeitszeitregelungen, vielfach aber nur unter restriktiven Bedingungen. Auch bieten KV meist keinen Platz für betriebsspezifische Lösungen. Daher sollte das Gesetz in einem bestimmten Rahmen direkt die betriebliche Ebene zu flexibler Gestaltung ermächtigen.
  • Grenze für Normalarbeitszeit 10 Stunden: Die Grenze für tägliche Normalarbeitszeit soll grundsätzlich auf 10 Stunden unter Beibehaltung der 40-Stunden-Woche angehoben werden. Die Arbeitszeit wird somit insgesamt nicht verlängert, nur innerhalb der Woche anders verteilt. Wie in Deutschland sollen die KV regeln, wann Überstundenzuschläge gebühren.
  • Mehr Flexibilität bei der Höchstarbeitszeit: Die Höchstarbeitszeit beträgt derzeit 10 Stunden. Nur unter sehr restriktiven Bedingungen darf länger gearbeitet werden. Zumindest für bestimmte Fälle wie Gleitzeit und Arbeitsplätze geringer Belastung ist die Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden zu erhöhen. Das ist zumutbar, wenn man bedenkt, dass in Gesundheitsberufe seit jeher generell täglich bis zu 13 Stunden gearbeitet werden darf. Es geht dabei um eine flexiblere Verteilung und nicht um eine Arbeitszeitverlängerung – die Wochenhöchstarbeitszeit von 50 Stunden kann grundsätzlich bleiben.

Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)

Am 1.4.2017 tritt die Verordnung über die verpflichtende Verwendung einer Sicherheitseinrichtung in den Registrierkassen in Kraft. Das bedeutet kurz zusammengefasst:

  • Alle bisher verwendeten Registrierkassen benötigen ein Update auf die Vorschriften der RKSV (Registrierkassen-Sicherheitsverordnung)
  • Zusätzlich brauchen alle Unternehmen eine oder mehrere Signaturerstellungseinheiten (Registrierkassen-Chip)
  • Sowohl die Registrierkasse mit dem aktuellen Update als auch der Registrierkassen—Chip muss auf FinanzOnline angemeldet werden
  • Abschließend wird der Startbeleg des Kassensystems mittels einer App des BMF elektronisch überprüft

Umfangreiche Serviceangebote und Online Tools finden Sie unter: http://wko.at/registrierkassenpflicht